Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Kara Gebäudereinigung (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.

2. Leistungsumfang

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich das schriftliche Angebot bzw. der geschlossene Vertrag.
Zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

3. Leistungsdurchführung

Die Reinigung erfolgt nach branchenüblichen Standards. Ein bestimmter Reinigungserfolg wird nicht geschuldet, sondern eine fachgerechte Ausführung der Leistung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Rechnungen sind sofort ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Aufträgen Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Zusätzlich wird eine Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

5. Zutritts- und Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Zugänge, Schlüssel, Codes sowie Strom- und Wasserversorgung rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Für Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung haftet der Auftraggeber.

6. Reklamationen / Mängelanzeige

Reklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.

Nicht fristgerecht gemeldete Mängel gelten als genehmigt.

Dem Auftragnehmer ist stets zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.
Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen können weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die jeweilige Auftragssumme des Monats begrenzt.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

8. Besondere Haftungsregelung bei sensiblen Bereichen (z.B. Krankenhäuser)

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und branchenüblichen Hygienestandards.

Die Verantwortung für medizinische, hygienische oder behördliche Anforderungen verbleibt beim Auftraggeber.

Eine Haftung für Infektionen, Kontaminationen oder daraus resultierende Schäden wird ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

9. Schlüssel- und Zugangshaftung

Bei Verlust von übergebenen Schlüsseln oder Zugangsdaten haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Die Haftung ist auf maximal 1.000 € pro Schadensfall begrenzt.

10. Vertragslaufzeit und Kündigung

Dauerschuldverhältnisse haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.